1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service- Anwendung „Clubdienst“ (nachfolgend „Dienst“), die von Tom Henri Maron, Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“) bereitgestellt wird.
Das Angebot richtet sich an Vereine, Verbände und vergleichbare Organisationen (nachfolgend „Kunde“) und nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Auch ein Verein, der ausschließlich ideelle Zwecke verfolgt, schließt den Vertrag als Organisation und nicht als Verbraucher; ein Vertragsschluss mit natürlichen Personen zu privaten Zwecken erfolgt nicht. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine Web-Anwendung zur Organisation von Arbeitsdiensten zur Verfügung. Der Kunde kann Aufgaben anlegen und verwalten; seine Mitglieder tragen sich über einen Link oder QR-Code ohne eigenes Nutzerkonto auf diese Aufgaben ein.
Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in Anlage 2 zu diesen AGB. Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst darüber hinaus weiterzuentwickeln und zusätzliche Funktionen bereitzustellen, solange der in Anlage 2 beschriebene Kernnutzen erhalten bleibt.
Eine Installation beim Kunden erfolgt nicht. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Dienstes über einen Browser.
3. Vertragsschluss und kostenlose Testphase
Der Vertrag kommt mit der Registrierung eines Vereins im Dienst zustande. Zur Registrierung sind keine Zahlungsdaten erforderlich. Mit der Registrierung werden zugleich diese AGB samt Anlage 1 (Auftragsverarbeitungsvertrag) und Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) Vertragsbestandteil.
Jeder Verein kann den Dienst nach der Registrierung 90 Tage lang kostenlos und mit vollem Funktionsumfang testen. Die Testphase endet automatisch nach Ablauf dieser Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf; sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über.
Nach Ablauf der Testphase bleiben bereits angelegte Aufgaben und die dazu erfassten Anmeldungen erhalten und für die Mitglieder weiterhin nutzbar. Ohne gebuchten Tarif kann der Kunde jedoch keine neuen Aufgaben mehr anlegen und keine Datenexporte mehr erstellen. Zur Löschfrist für dauerhaft ungenutzte Vereine ohne Tarif siehe § 6.
4. Tarife, Preise und Zahlungsbedingungen
Es gibt einen einzigen Tarif:
- Vereinstarif: 179 € pro Jahr für den gesamten Verein
Der Tarif enthält den vollen Funktionsumfang nach Anlage 2, insbesondere eine unbegrenzte Anzahl an Aufgaben, Mitgliedern und Abteilungen. Abgerechnet wird ausschließlich jährlich.
Alle Preise sind Endpreise in Euro. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
Die Abrechnung erfolgt im Voraus für das jeweilige Vertragsjahr. Der Kunde kann zwischen zwei Zahlungswegen wählen:
- Kartenzahlung: Der Kunde zahlt im Bezahlvorgang mit Karte. Es entsteht ein Abonnement: Es verlängert sich nach Ablauf des Vertragsjahres automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht zuvor gekündigt wird.
- Rechnung auf Überweisung: Der Kunde erhält eine Rechnung und überweist den Betrag. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage, sofern der Kunde keinen späteren Termin angibt (etwa nach dem Beitragseinzug). Hierbei entsteht kein automatisch verlängertes Abonnement: Vor Ablauf des Vertragsjahres stellt der Anbieter rechtzeitig eine neue Rechnung für das Folgejahr. Bleibt sie unbezahlt, endet der Tarif mit Ablauf des bezahlten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Zahlungsabwicklung übernimmt in beiden Fällen der Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland. Stripe erstellt und versendet auch die Rechnung und stellt für die Überweisung ein eigenes Konto bereit; die Zahlung erfolgt daher nicht auf ein Konto des Anbieters. Der Anbieter erhebt und speichert selbst keine Zahlungsdaten wie Kreditkarten- oder Kontonummern.
Zahlt der Kunde per SEPA-Lastschrift, erteilt er hierfür ein gesondertes SEPA-Mandat gegenüber dem Zahlungsdienstleister; die Vorabankündigung (Pre-Notification) der jeweiligen Abbuchung erfolgt abweichend von der gesetzlichen Frist von 14 Tagen verkürzt 5 Tage vor dem Einzug, was der Kunde mit Erteilung des Mandats akzeptiert.
Preisänderung: Der Anbieter kann die Preise für künftige Abrechnungszeiträume mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform an die hinterlegten Admin-E-Mail-Adressen ändern. Die Änderung wird frühestens zum nächsten auf die Ankündigung folgenden Abrechnungszeitraum wirksam. Der Kunde kann der Preisänderung innerhalb der Ankündigungsfrist widersprechen und den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; unterbleibt ein Widerspruch, gilt die Preisänderung als angenommen, worauf in der Ankündigung gesondert hingewiesen wird.
5. Zahlungsverzug
Da das Zahlungsziel auf der Rechnung kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde mit dessen Ablauf ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Anbieter kann dann die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen.
Kann eine fällige Zahlung nicht eingezogen werden (z. B. mangels Kontodeckung oder wegen eines Lastschriftwiderrufs), stellt der Anbieter dem Kunden zusätzlich die dadurch entstandenen Rücklastschriftkosten in Rechnung.
Der Anbieter mahnt eine offene Forderung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen an. Bleibt die Zahlung nach fruchtlosem Fristablauf weiterhin aus, kann der Anbieter den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen sperren, bis die Forderung beglichen ist; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Aufgabenwand bleibt für die Mitglieder des Kunden auch während einer Sperrung lesbar und nutzbar.
6. Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Kündigung erfolgt über die Schaltfläche „Abo kündigen“ im Admin-Dashboard; eine Kündigung in Textform an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse ist ebenfalls möglich.
Die Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin kann der Kunde den Dienst uneingeschränkt weiternutzen. Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt nicht.
Nach Wirksamwerden der Kündigung bleiben die Aufgaben und Anmeldungen des Kunden noch 30 Tage abrufbar und werden anschließend gelöscht. Der Kunde ist gehalten, benötigte Daten vor Ablauf dieser Frist über die CSV-Exportfunktion zu sichern.
Löschung inaktiver Vereine ohne Tarif: Wird ein Verein ohne gebuchten Tarif und ohne laufende Testphase zwölf Monate lang nicht mehr genutzt (kein neuer Termin, keine sonstige Aktivität), löscht der Anbieter den Verein samt aller Aufgaben, Anmeldungen und Mitgliederdaten. Etwa 30 Tage vor der Löschung erhält der Kunde eine Vorwarnung per E-Mail an die hinterlegten Admin-Adressen; legt der Kunde vor Ablauf der Frist eine neue Aufgabe an, entfällt die Löschung. Diese Regel dient der Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die über den Dienst verarbeiteten Daten rechtmäßig erhoben und verwendet werden. Das gilt insbesondere für die Namen und E-Mail-Adressen seiner Mitglieder.
Der Kunde hat die Zugangslinks zum Admin-Dashboard und zu den Abteilungs-Dashboards sowie ein gesetztes Passwort geheim zu halten. Diese Links wirken wie ein Passwort: Wer sie kennt, erhält Zugriff. Der Link zur Aufgabenwand ist für die Weitergabe an die Mitglieder des Kunden bestimmt und darf nicht öffentlich veröffentlicht werden.
Der Kunde stellt sicher, dass über den Dienst keine rechtswidrigen, beleidigenden oder die Rechte Dritter verletzenden Inhalte eingestellt werden, und unterlässt Handlungen, die die Verfügbarkeit des Dienstes beeinträchtigen.
8. Verfügbarkeit
Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit des Dienstes von im Jahresmittel 98 %, jeweils gemessen ohne Zeiten angekündigter Wartung sowie ohne Ausfälle, die auf Störungen bei eingesetzten Infrastrukturdienstleistern außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters oder auf höhere Gewalt zurückgehen.
Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; im Übrigen gilt § 9.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
10. Support
Der Anbieter bietet E-Mail-Support ohne garantierte Reaktionszeiten. Anfragen richtet der Kunde an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.
11. Aufrechnung
Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
12. Referenznennung
Der Anbieter darf den Namen des Kunden sowie – sofern öffentlich bekannt – dessen Logo als Referenz in eigenen Marketingmaterialien nennen. Der Kunde kann dieser Nennung jederzeit formlos widersprechen; der Anbieter stellt die Nennung dann unverzüglich ein.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder des Kunden im Auftrag des Kunden. Da diese Verarbeitung bereits mit der Registrierung beginnt, wird der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO als Anlage 1 Bestandteil dieser AGB und gilt mit Vertragsschluss als geschlossen, ohne dass es einer gesonderten Anforderung bedarf. Er listet insbesondere die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter (Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung) auf. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
14. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder Funktionsumfang erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit rechtlich zulässig vereinbar, Hamburg, insbesondere sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Kunden, bei denen keine dieser Voraussetzungen vorliegt (z. B. eingetragene Vereine ohne Kaufmannseigenschaft), richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anlage 2: Leistungsbeschreibung (Stand: 29. Juli 2026)
Diese Anlage beschreibt den zum genannten Stand geschuldeten Funktionsumfang. Sie wird bei wesentlichen Änderungen des Funktionsumfangs mit dem in § 14 beschriebenen Verfahren aktualisiert.
Im Vereinstarif enthalten:
- Aufgabenwand mit Anmeldung, Warteliste und Austragen per Magic Link – ohne Konto für Mitglieder
- Zugangslink und QR-Code für die Aufgabenwand, druckbarer Aushang
- Automatische Erinnerungs-E-Mails vor dem Termin
- Automatisches Stundenkonto und CSV-Export von Anmeldungen und Stundenkonto
- Verwaltung mehrerer Abteilungen mit eigenen Zugängen für Abteilungsleiter
- Optionaler Sponsorenhinweis im Fuß der Aufgabenwand
- Unbegrenzte Anzahl an Aufgaben, Mitgliedern und Abteilungen
Siehe auch Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) und häufige Fragen. Zurück zur Startseite.